AACHENER MOBILITÄT 2035

AACHENER MOBILITÄT 2035

 

Eine Bestandsaufnahme und neue Schwerpunkte

In den 00er- und 10er-Jahren war im Spannungsfeld Auto, Fahrrad, Kleinmobilität und Fußgänger das etablierte Ungleichgewicht zugunsten des Autoverkehrs ein Schwerpunktthema der UWG. Zahlreiche Ratsanfragen zeugen von mühsamen Überzeugungskämpfen.

Mit der Annahme des durch eine Bürgerinitiative herbeigeführten Radentscheid durch den Rat der Stadt Aachen im November 2019 ist die notwendige Verkehrswende auch in Aachen angekommen. Dessen Umsetzung ist durch den Grün-Rot geführten Stadtrat seit 2020 angegangen.

Es hat sich viel Positives getan – dennoch wurden aus der dann neuen Opposition immer wieder die zuvor gemeinsam beschlossenen Ziele in Frage gestellt. Seit 2024 formiert sich zudem ein außerparlamentarischer Widerstand, den man eigentlich nur mit reaktionärer Unvernunft betiteln kann.

Die Umsetzung des einstimmigen Stadtrat-Beschlusses für die Ziele des Radentscheids wird an vielen Stellen ausgebremst. Immer wieder werden Zielkonflikte durch Politik, Verwaltung, Presse und Bürger thematisiert. Zum Jahresbeginn 2025 schließen wir uns vollumfänglich der Kritik der Bürgerinitiative an: „Es geht deutlich zu langsam.“

Wir vermissen und wünschen uns, dass alle Beteiligten sich mit den unzweifelhaft sinnvollen Zielen und den damit für alle Verkehrsteilnehmer verbundenen Verbesserungen identifizieren und diese mittragen.

Unsere Kritik betrifft dabei besonders folgende Punkte:

  • Die Verbesserungen für ÖPNV, Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger und weitere Verkehrsteilnehmer werden häufig unzureichend kommuniziert.
  • Eine Bürgerbeteiligung findet nur zögerlich bzw. verspätet statt.
  • Es werden „unbequeme“ Einschnitte beim ruhenden Verkehr vorgenommen, ohne zuvor Alternativen geschaffen zu haben.

Insbesondere der letzte Punkt gehört für uns auf die Tageordnung von Politik und Verwaltung. In Aachen werden absehbare Fehler herbeigeführt: So wird in mehreren Studien bspw. der gemeinnützigen Agora Verkehrswende darauf hingewiesen, dass öffentlich ausgetragene Zielkonflikte durch die vorherige Schaffung von Quartiersparkhäusern oder -flächen vermeidbar sind. Solche neuen Parkmöglichkeiten müssen dabei auch Erfordernisse der E-Mobilität mit entsprechenden Lademöglichkeiten bedienen. (Unter diesem Link findet sich eine Bilderserie zu einem beispielhaften Quartiersparkhaus, errichtet in einfacher Stahlbauweise und begrünt.)

Die verkehrstechnische Neuaufteilung des innerstädtisch begrenzt verfügbaren Raumes erfordert in jedem Fall neue Lösungen für den ruhenden Verkehr (Parken & Laden). Die UWG-Aachen tritt darüber hinaus dafür ein, für den ÖPNV auch abgehobene Lösungen wie Seilbahnen zu berücksichtigen.  Das Aachen dafür prädestiniert ist zeigen wir hier auf.

Wir treten für die Formulierung und Verabschiedung eines „Masterplanes Aachener Mobilität 2035“ ein. Darin sollte besonders die Umsetzbarkeit und Wirksamkeit jeder Maßnahme innerhalb dieses Zeitraums berücksichtigt werden. Zu oft wurden und werden in Aachen Maßnahmen diskutiert oder durch die Vergabe von Studien auf Machbarkeit untersucht, die bei nüchterner Betrachtung Jahrzehnte an Planung und Baumaßnahmen bedürfen (bspw. Stadtbahn durch die Innenstadt oder Nordbrücke). In einem Masterplan müssen die schnelle Wirksamkeit von Maßnahmen, die weitestgehende Klimaneutralität und die Interessen aller Verkehrsteilnehmer positiv berücksichtigt werden. Der Radentscheid würde dann integraler Bestandteil eines solchen Masterplanes.